Unwetterversicherung – Versicherung gegen Unwetter
Nachdem Deutschland eines der schlimmsten Unwetter der letzten Jahrzehnte erlebt hat, fragen sich viele Leute, ob es eine Unwetterversicherung gibt, um sich gegen die Schäden eines Unwetters abzusichern. Das Tief Bernd hat vor allem im Westen und Südwesten Deutschlands schwere Schäden angerichtet. Experten befürchten, dass sich derartige Unwetter aufgrund des Klimawandels in den nächsten Jahren häufen werden. Deshalb stellt sich die Frage, ob es eine Unwetterversicherung gibt, um sich vor den Folgen eines Unwetters zu schützen. Nachfolgend erklären wir Ihnen, mit welcher Versicherung Sie sich gegen die Schäden durch ein Unwetter absichern können.
Keine Unwetterversicherung für alle Schäden
Die Schäden durch das von Tief Bern verursachte Unwetter sich vielfältig. Häuser wurden unbewohnbar, Autos vom Wasser weggespült. Viele Familien haben ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Leider gibt es derzeit keine allgemeine Unwetterversicherung, die alle durch ein Unwetter verursachten Schäden abdeckt. Stattdessen ist man gezwungen mehrere Versicherungen abzuschließen, wenn man sein Eigentum vor den Folgen eines Unwetters schützen will. Für Schäden am Haus selbst ist die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. Die Hausratversicherung kümmert sich um Schäden an beweglichen Vermögensgegenständen im Inneren des Hauses. Bei Schäden am Auto kommt die Teilkaskoversicherung zum Tragen.
Elementarschadenversicherung ist bei Überschwemmung notwendig
Eingestürzte Häuser, vollgelaufene Keller. Die Schäden an den Häusern in den Unwettergebieten sind teilweise extrem. Für Schäden am Haus selbst ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn das Haus durch Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser beschädigt wurde. Demgegenüber werden Schäden an Gebäuden durch Überschwemmungen und Starkregen, wie wir sie jetzt beim Unwetter in NRW und Rheinland-Pfalz gesehen haben, nur dann von der Wohngebäudeversicherung übernommen, wenn auch Elementarschäden mit versichert sind Das ist derzeit aber laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nur bei rund 45 % der Policen der Fall. Die Elementarschadenversicherung gibt es nicht als eigenständige Versicherung, sondern immer nur als Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung und in der Hausratsversicherung.
Versicherungsabschluss in Risikogebieten schwierig
Gerade Versicherungskunden, die in Hochwasser Risikogebieten wohnen oder bereits einmal von einer Überflutung betroffen gewesen sind, haben es aber oft schwer, eine Elementarschadenversicherung zu bekommen. Wenn sie überhaupt eine Elementarversicherung abschließen können, dann zumeist nur mit extrem hohen Versicherungsprämien und hoher Selbstbeteiligung im Schadensfall. Oftmals stellen die Versicherer dann auch noch weitere Anforderungen, wie etwa funktionstüchtige Rückschlagklappen in überflutungsgefährdeten Räumen oder wasserdichte Fenster und Türen im Kellergeschoss.
Außerdem gilt, dass die die Elementarversicherung nur zahlt, wenn das Wasser von oben eindringt. Falls Grundwasser von unten ins Mauerwerk eindringt, gibt es kein Geld von der Versicherung. Das kann in manchen Fällen zu Beweisschwierigkeiten führen, sodass dann ein Gutachter eingeschaltet werden muss.
Hausratversicherung für bewegliche Vermögensgegenstände
Bei einem Unwetter können natürlich nicht nur Schäden am Gebäude selbst entstehen, sondern auch an den Sachen, die sich im Haus befinden. Für Schäden an beweglichen Vermögensgegenständen wie etwa Möbeln, Teppichen oder Kleidungsstücken im Inneren des Hauses oder der Wohnung ist die Hausratversicherung zuständig. Einige Versicherer übernehmen auch die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel, wenn das eigene zu Hause aufgrund der Schäden nicht bewohnbar ist.
Bei der Hausratversicherung gilt allerdings genauso wie bei der Wohngebäudeversicherung, dass Elementarschäden mitversichert sein müssen, damit auch Schäden durch Überschwemmung und Starkregen von der Versicherung bezahlt werden. Auch die im Keller gelagerten Gegenstände sind dann mitversichert. In Risikogebieten wird allerdings verlangt, dass das Hab und Gut in den Kellerräumen mindestens zwölf Zentimeter über dem Fußboden gelagert wird. Demgegenüber gilt die Hausratversicherung in der Regel nicht für Gegenstände, die sich auf der Terrasse oder dem Balkon befinden.
Versicherungsnehmer hat Schadenminderungspflicht
Gerade jetzt, wo vielerorts die Keller durch das Unwetter vollgelaufen sind, gilt es außerdem zu beachten, dass der Versicherungsnehmer eine sogenannte Schadenminderungspflicht nach § 254 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer muss versuchen den Schaden möglichst gering zu halten, indem er beispielsweise Wasser abpumpt oder Wertgegenstände in Sicherheit bringt.
Aufgepasst: Falls ein in Wasserschaden entstanden ist, weil man vergessen hat, das Fenster zu schließen, zahlt die Versicherung keinen Cent!
Versicherungssumme sollte ausreichend hoch sein
Wichtig ist auch, dass die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung ausreichend hoch ist, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Experten empfehlen mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Unwetterschäden am Auto übernimmt die Teilkasko
Die Wassermassen haben vielerorts auch parkende Autos mitgerissen. Den durch die Fluten verursachten Schaden an den Fahrzeugen übernimmt die Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko ist die Unwetterversicherung fürs Auto. Sie übernimmt nicht nur Schäden durch Hochwasser, sondern auch durch Hagel und Sturm (mindestens Windstärke 8). Aber Achtung: Falls man sein Auto trotz polizeilicher Warnung in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet geparkt hat, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens ganz oder zum Teil aufgrund grober Fahrlässigkeit verweigern. Das gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer eine offensichtlich überschwemmte Straße befährt und damit einen Schaden am Auto billigend in Kauf nimmt. Bei der Vollkaskoversicherung ist der Teilkaskoschutz automatisch inkludiert. Darüber hinaus kommt die Vollkaskoversicherung auch noch für Unfallschäden auf, beispielsweise, wenn man im Unwettergebiet mit seinem Auto gegen einen umgestürzten Baum fährt.