Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst / BFD / Bufdi
Hier können Sie sich über das Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst informieren. Es gibt viele Menschen, die sich sozial engagieren wollen. Eine gute Möglichkeit dafür bietet der Bundesfreiwilligendienst (BFD). Der Bundesfreiwilligendienst wurde in Deutschland im Jahr 2011 eingeführt, um die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zu kompensieren. Da es sich bei dem Bundesfreiwilligendienst um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, bekommt ein Bufdi kein Gehalt. Allerdings muss man beim BFD nicht komplett ohne Geld auskommen. Denn die Bufdi erhalten ein Taschengeld.
Taschengeld beim BFD ist steuerfrei
Wer sich im Bundesfreiwilligendienst engagiert, bekommt zwar kein Gehalt, hat dafür aber zumindest Anspruch auf ein Taschengeld. Wie viel Taschengeld die Einsatzstellen ihren Freiwilligen im Monat geben, können die Einsatzstellen weitgehend eigenständig festlegen. Es gibt lediglich eine gesetzlich vorgegebene Obergrenze für das Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst. Demnach darf das Taschengeld beim BFD nicht höher sein als sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung. Im Durchschnitt erhält man im Deutschland für den Freiwilligendienst ein Taschengeld in Höhe von 150 Euro pro Monat. Es gibt aber noch eine gute Nachricht für alle Bufdis. Das von der Einsatzstelle gezahlte Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst ist steuerfrei.
Sachleistungen beim Bundesfreiwilligendienst
Neben dem Taschengeld erhält man im Bundesfreiwilligendienst oftmals von der Einsatzstelle auch noch kostenfreie Unterkunft und Verpflegung. Sofern die Einsatzstelle keine Möglichkeit hat, Unterkunft oder Verpflegung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, kann der Anspruch des Freiwilligen stattdessen mit einer Geldersatzleistung abgegolten werden. Darüber hinaus stellen viele Einsatzstellen ihren Bufdi auch noch kostenfreie Arbeitskleidung zur Verfügung. Außerdem erhalten alle Bufdis einen Freiwilligenausweis. Dieser Freiwilligenausweis gewährt eine Reihe von Vergünstigungen wie etwa ermäßigte Fahrkarten oder ermäßigten Eintritt im Museum.
Im Unterschied zum Taschengeld beim BFD, das steuerfrei ist, zählen die geldwerten Sachleistungen wie Unterkunft und Essen zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und sind somit eigentlich voll steuerpflichtig. In den meisten Fällen dürften diese Einkünfte aber unterhalb der steuerlichen Freibeträge liegen, so dass auch die Sachbezüge beim BFD letzten Endes steuerfrei bleiben.
Beitragsfreie Krankenversicherung beim BFD
Im Bundesfreiwilligendienst muss zwar mit einem vergleichsweise geringen Taschengeld auskommen, dafür sind die Ausgaben aber auch nicht so hoch. Denn der Bufdi muss keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Dennoch genießt der Freiwillige einem umfassenden Versicherungsschutz vergleichbar mit einem Auszubildenden. Jeder Bufdi ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Falls vor dem Freiwilligendienst eine Familienversicherung bestand, ruht diese während des Freiwilligendienstes und kann danach erneut aufleben.
Beiträge für die Krankenversicherung muss man während des BFD aber nicht zahlen. Die für die Krankenversicherung anfallenden Beiträge werden komplett, also sowohl der Arbeitnehmeranteil als auch der Arbeitgeberanteil, von der Einsatzstelle übernommen. Das Gleiche gilt auch für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus sind die Freiwilligen auch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Bundesfreiwilligendienst vs. freiwilliges soziales Jahr
Neben dem Bundesfreiwilligendienst werden in Deutschland auch noch andere Freiwilligendienste wie etwa das freiwillige soziale Jahr (FSJ) angeboten. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen FSJ und BFD. Ein wichtiger Unterschied zwischen den beiden Freiwilligendiensten ist, dass man das freiwillige soziale Jahr nur einmal im Leben machen kann. Beim BFD ist dagegen eine Wiederholung des Freiwilligendienstes alle fünf Jahre möglich. Das freiwillige soziale Jahr richtet sich nur an junge Leute, die nicht älter als 26 Jahre sind. Beim Bundesfreiwilligendienst gibt es dagegen keine Altersobergrenze. Einzig Voraussetzung ist, dass man die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat.
Beim freiwilligen sozialen Jahr hat man genauso wie beim Bundesfreiwilligendienst Anspruch auf ein Taschengeld. Für das Taschengeld im FSJ gilt die gleiche Obergrenze wie für das Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst. Sowohl das Taschengeld beim BFD als auch das Taschengeld im FSJ sind steuerfrei.
Kindergeld für Bufdis
Ob während des Bundesfreiwilligendienstes das Kindergeld weitergezahlt wird, hängt von dem Alter des Freiwilligen ab. Solange der Bufdi während des Freiwilligendienstes noch keine 25 Jahre alt ist, gibt es weiterhin Kindergeld von der Familienkasse. Somit ist der Bundesfreiwilligendienst in Hinblick auf den Kindergeldanspruch mit einer Schul- oder Berufsausbildung gleichgestellt. Nach Vollendung des 25. Lebensjahres ist aber definitiv Schluss mit dem Kindergeld. Eine Verlängerung der Bezugsdauer für das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus, wie es früher beim Zivildienst möglich war, ist beim BFD nicht vorgesehen.