Wer profitiert vom Corona Familienbonus / Kinderbonus?
Hier erfahren Sie, wer von dem Corona Familienbonus profitiert und wer nicht. Als Teil des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung auch einen Bonus für Familien mit Kindern beschlossen. Diesen Familienbonus sollen alle Eltern, die auch Kindergeld beziehen, bekommen. Allerdings gibt es eine entscheidende Einschränkung beim Corona Kinderbonus. Nachfolgend verraten wir Ihnen, wer wirklich von dem Corona Familienbonus profitiert und wer letzten Endes leer ausgeht.
Corona Familienbonus ist an den Kindergeldanspruch gekoppelt
Die Pläne der Bundesregierung für den Familienbonus sehen vor, dass Eltern für jedes Kind, für das sich auch einen Anspruch auf Kindergeld haben, 300 Euro zusätzlich erhalten. Das bedeutet, Eltern können auch für volljährige Kinder, die eine Ausbildung machen, den Kinderbonus erhalten, sofern die Auszubildenden das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es ist ausreichendend, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld an einem Tag dieses Jahres erfüllt waren. Sogar für Kinder, die erst zum Ende des Jahres auf die Welt kommen, erhalten Eltern später auch noch den Familienbonus ausgezahlt.
Corona Kinderbonus wird zusammen mit Kindergeld überwiesen
Der Familienbonus wird zusammen mit dem Kindergeld am gleichen Termin an die Eltern überwiesen. Allerdings gibt es den Betrag von 300 Euro nicht auf einen Schlag ausgezahlt, sondern verteilt auf zwei Raten. Die erste Rate wird im September zusammen mit dem Kindergeld an die Eltern überwiesen. Die zweite Rate vom Corona Kinderbonus steht dann im Oktober an.
Corona Familienbonus wird mit dem Kinderfreibetrag verrechnet
Auf den ersten Blick bekommen alle Familien in Deutschland, die im Jahr 2020 einen Anspruch auf Kindergeld haben, den Familienbonus, ausgezahlt. Bei genauerem Hinsehen wird aber schnell klar, dass nicht alle Familien in Deutschland in gleichem Maße von dem Bonus profitieren. Der Grund dafür ist, dass der Corona Kinderbonus bei der Einkommensteuer mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird. Inwieweit eine Familie von dem Corona Familienbonus profitiert, hängt somit immer vom Einkommen der Familie ab. In erster Linie probieren daher Familien mit geringen oder mittleren Einkommen von dem Kinderbonus. Demgegenüber ziehen Familien mit höherem Einkommen kaum einen Nutzen aus dem Corona Kinderbonus.
Familien mit höherem Einkommen profitieren nicht vom Familienbonus
Steuerexperten haben ausgerechnet: Wer verheiratet ist, profitiert bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von 67.8000 Euro in vollem Umfang von dem Corona Familienbonus. Unverheiratete profitieren bis zu einem Jahreseinkommen von 33.900 Euro vollumfänglich von dem Corona Kinderbonus. Mit steigendem Einkommen sinkt dann der Nutzen, den Eltern aus dem Kinderbonus ziehen können. Wer verheiratet ist und mehr als im 85.900 Euro im Jahr verdient, profitiert überhaupt nicht mehr von dem Corona Familienbonus. Bei Verheiraten liegt die Grenze bei einem Jahreseinkommen in Höhe von 42.950 Euro.
Neben Familien mit geringem Einkommen, können auch Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, in vollem Umfang von dem Corona Familienbonus profitieren. Denn der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Alleinerziehende profitieren von höherem Entlastungsbetrag
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaktes noch eine weitere Maßnahme beschlossen, von der speziell alleinerziehende Eltern profitieren. Man hat sich dazu entschieden zeitlich befristet den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG anzuheben, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass alleinerziehende Eltern in der Corona Krise einen höheren Betreuungsaufwand zu bewältigen hatten. Deshalb soll der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 4.000 Euro steigen. Derzeit beläuft sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende noch auf 1.908 Euro im Kalenderjahr.