Pflegegeld Tabelle 2022 – Leistungen pro Pflegegrad
Wenn Sie wissen wollen, wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht, hilft ein Blick auf die Pflegegeld Tabelle 2022. In Deutschland können Pflegebedürftige wählen, ob sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen oder aber stattdessen Pfleggeld erhalten möchten.
Beim Pflegegeld handelt es um eine monatliche Geldleistung, die der Pflegebedürftige jeden Monat von der Pflegekasse ausgezahlt bekommt, um die Pflege im eigenen Haushalt durch einen pflegenden Angehörigen kompensieren zu können. Trotzdem wird das Pflegegeld von der Pflegekasse direkt an Pflegebedürftigen ausgezahlt, und nicht an die Person, die die Pflege übernimmt. Wie viel Geld der Pflegebedürftige im Monat ausgezahlt bekommt, können Sie der Pflegegeldtabelle entnehmen. Nachfolgend haben wir die aktuelle Pflegegeld Tabelle 2022 für Sie zur Ansicht bereitgestellt.
Pflegegeld Tabelle 2022:
Pflegegrad |
Pflegegeld pro Monat |
1 |
0 Euro |
2 |
316 Euro |
3 |
545 Euro |
4 |
728 Euro |
5 |
901 Euro |
Pflegegeld hängt vom Pflegegrad ab
Die Höhe des monatlichen Pflegegelds richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegbedürftigen. Mit steigenden Pflegegrad erhöht sich auch das dem Pflegebedürftigen zustehende Pflegegeld. Die Überprüfung, in welchen Pflegegrad eine Person einzustufen ist, erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Sollte sich der gesundheitliche Zustand des Versicherten verschlechtern, kann er später auch einen Antrag auf Höherstufung der Pflegegrads stellen, um mehr Pflegegeld zu erhalten. Aus der Pflegegeld Tabelle 2022, können sie ablesen, wie viel Pflegegeld eine Pflegebedürftigen im jeweiligen Pflegegrad zusteht.
Wie sich der Pflege Tabelle 2022 entnehmen lässt, gibt es mit Pflegegrad 1 noch kein Pflegegeld. Pflegebedürftige, die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nur in Pflegegrad 1 eingestuft worden sind, erhalten von der Pflegekasse weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Erst ab Pflegegrad 2 wird Pflegegeld an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. In diesem Fall erhält er ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro im Monat. Danach steigt das Pfleggeld mit jedem Pflegegrad weiter an. Bei Pflegegrad 3 steht dem Pflegebedürftigen jeden Monat bereits ein Pflegegeld in Höhe von 545 Euro zu. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4 erhalten monatlich von der Pflegegkasse ein Pflegegeld in Höhe von 728 Euro ausgezahlt. Bei Pflegegrad 5, dem schwersten Grad der Beeinträchtigung, gibt es dann den Maximalbetrag von 901 Euro im Monat.
Kein Pflegegeld bei Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 ist für Menschen gedacht, bei denen nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Wer Pflegegrad 1 hat, erhält weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen von der Pflegekasse. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben aber wie alle anderen Pflegebedürftigen auch Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Dieser Entlastungsbetrag beläuft sich auf 125 Euro im Monat. Es handelt sich bei dem Entlastungsbetrag um einen zweckgebundenen Betrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie etwa eine Haushaltshilfe.
Weithin können Personen mit Pflegegrad 1 auch noch einen Betrag von bis zu 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel ausschöpfen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige mir Pflegegrad 1 auch bereits finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernden Umbaumaßnahmen in Anspruch nehmen. Pro Umbaumaßnahme stehen bis zu 4.000 Euro zur Verfügung.
Pflegegrad statt Pflegestufe
Im Jahr 2017 wurde in Deutschland mit dem sogenannten Pflegestärkungsgestz eine umfassende Reform der Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Im Zuge dieser Pflegereform wurde die alten Pflegstufen durch die neuen Pflegegrade ersetzt. Während es früher nur vier Pflegestufen gab, existieren nach der Reform nun fünf Pflegegrade. Das führt dazu, dass nun mehr Menschen Unterstützung von der Pflegekasse erhalten. Außerdem werden durch diese Pflegreform nun auch geistige Erkrankungen wie Demenz stärker bei der Festsetzung des Pflegebedarfs berücksichtigt als in der Vergangenheit.