Wann ist eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Falsche Berufsunfähigkeitsversicherung – Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Auf die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man auf keinen Fall verzichten, insbesondere als Hauptverdiener in der Familie. „Die BU-Versicherung ist die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt, da sie die Arbeitskraft absichert“, bestätigt auch Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Doch, was ist, wenn man in der Vergangenheit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, mit deren Konditionen man heutzutage nicht mehr zufrieden ist. Wir zeigen Ihnen, ob in diesem Fall eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, und was Sie alternativ unternehmen können.
Schlechtere Versicherungsbedingungen bei älteren Verträgen
Bei den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es z.T. doch ganz erhebliche Unterschiede. Die älteren Policen zeichnen sich nämlich oftmals durch wesentlich ungünstigere Vertragsbedingungen für den Versicherungsnehmer aus. Die gilt beispielsweise für ältere Policen, die noch eine Klausel zur abstrakten Verweisung beinhalten. Die Klausel zur abstrakten Verweisung erlaubt es der Versicherung, die Rentenzahlung zu verweigern, wenn der Versicherungsnehmer berufsunfähig wird, aber alternativ in einem vergleichbaren Beruf arbeiten könnte.
Vorsicht bei der Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Falls Sie mit den Bedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zufrieden sind, haben Sie zwar grundsätzlich die Möglichkeit Ihre alte Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen und zu einer anderen Versicherung zu wechseln. Eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte aber wohl überlegt sein. Denn in den meisten Fällen ist die Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht empfehlenswert, da sie zumeist zu einem deutlichen Anstieg der Versicherungsprämie führt. Denn einerseits lässt natürlich das höhere Eintrittsalter Beitrag steigen. Erschwerend hinzukommt, dass bei einem Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch erneut eine Gesundheitsprüfung notwendig ist. „Jedweder Vertragsabschluss kann jedoch hinfällig werden, wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt. Diese Tatsache kann eine erhöhte Prämie, Ausschlüsse oder sogar die vollständige Ablehnung des Antrags bedeuten“, erklärt Carsten Mathé, Leiter Produktmarketing bei der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur, Kassel.
Niemals voreilig die Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen
Lohnen könnte sich hingegen ein Neuabschluss, wenn der Versicherte immer noch bei guter Gesundheit ist und mittlerweise einen weniger gefährlichen Beruf ausübt. Wenn Sie sich dazu entschließen sollten, eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sind drei Dinge ganz wichtig:
1. Niemals die alte Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, bevor Sie eine neue Police in der Tasche haben! Denn sonst laufen Sie Gefahr, am Ende ganz ohne Berufsunfähigkeitsschutz dazustehen.
2. Achten Sie beim Vertragsabschluss unbedingt immer darauf, alle Gesundheitsfragen sorgfältig und korrekt zu beantworten. Denn Falschangaben können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. „Sofern vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht wurden, kann der Versicherer bis zu fünf Jahren nach Vertragsschluss vom Vertrag zurücktreten. Ob der Versicherer in diesem Fall die Rente verweigern kann, hängt davon ab, ob zwischen dem verschwiegenen Umstand und der Ursache für die BU ein Zusammenhang besteht. Kann ich nachweisen, dass kein Zusammenhang gegeben ist, muss der Versicherer trotzt Rücktritt leisten“, erklärt Dr. Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale NRW.
3. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird häufig auch in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung angeboten. Von diesen Produkten sollten Sie aber besser die Finger lassen. „Grundsätzlich sind Risikovorsorge und Sparen zu trennen. Eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz macht wenig Sinn, weil zu teuer. Können die Prämien später ggf. nicht mehr aufgebracht werden, entfällt mit Beitragsfreistellung oder Kündigung der Rentenversicherung auch der wichtige BU-Schutz“, warnt Erk Schaarschmidt.
Anpassung der Rentenhöhe bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wichtig bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist natürlich auch, dass die vereinbarte Rentenzahlung im Versicherungsfall ausreichend hoch ist. „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zwei Drittel bis drei Viertel des Nettogehalts absichern“ rät Dr. Annabel Oelmann. Wenn Sie beim Durchsehen Ihrer Vertragsunterlagen feststellen, dass die vereinbarte Rente zu niedrig ist, gibt es mehrere Optionen. „Bei einem bestehenden BU-Vertrag ist als erstes zu klären, ob Erhöhungs- oder Nachversicherungsoptionen bestehen? Falls ja: Dann gibt es die Möglichkeit den Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung im vereinbarten Rahmen zu erhöhen“, so Carsten Mathé. Falls derartige Optionen aber nicht gegeben sind, muss man trotzdem nicht gleich kündigen, sondern kann die zu niedrige Rente auch durch den Abschluss einer zweiten Berufsunfähigkeitsversicherung aufstocken.