Altersvorsorge und Versicherungen zum Jahresende
Das Jahresende rückt näher. Sicherlich ein guter Zeitpunkt, sich einmal Gedanken darüber zu machen, ob beim Versicherungsschutz und der Vorsorgeplanung noch Optimierungsbedarf besteht. Nachfolgend verraten wir Ihnen, bei welchen Versicherungen vor Jahresende noch akuter Handlungsbedarf besteht.
Krankenversicherungsschutz noch vor Jahresende sicherstellen
Obwohl in Deutschland eine Versicherungspflicht besteht, gibt es immer noch Leute ohne Krankenversicherungsschutz. Wer bislang noch keine Krankenversicherung hat, sollte möglichst schnell aktiv werden und unbedingt noch vor Jahresende eine Versicherung abschließen. „Wer sich bis zum 31.12.2013 bei der GKV meldet oder bei der PKV einen Antrag auf Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages stellt, muss keine Beiträge für die Zeiten der Nichtversicherung zahlen“, so Dr. Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale NRW.
Auf Nichtversicherte, die erst im nächsten Jahr eine Versicherung abschließen, kommen hingegen Nachzahlungen zu. „Wenn sich bislang Unversicherte erst nach dem 31.12.2014 in der GKV versichern, werden die Beiträge für Nichtversicherungszeiten lediglich angemessen ermäßigt. Auf rückständige Beiträge anfallende Säumniszuschläge sind zu erlassen. Für ab dem 01.01.2014 neu PKV-Versicherte gilt für die ersten sechs Monate der Nichtversicherung trotz Versicherungspflicht (also ab dem 01.01.2009) ein Prämienzuschlag in Höhe der vollen monatlichen Prämie, ab dem 7. Monat in Höhe von 1/6 der monatlichen Prämie“, erklärt die Verbraucherschützerin.
Riester-Förderung mitnehmen
Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können die Riester-Förderung für die Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Förderberechtigte, die bislang noch keinen Riester-Vertrag haben, können sich bis Jahresende noch die komplette Förderung für 2013 sichern, wenn sie eine Einmalzahlung in Höhe von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens – maximal 2.100 Euro - in einen Riester-Vertrag einzahlen. Dann erhält der Riestersparer eine Zulage von 154 Euro pro Jahr. Verheiratete könne zwei Zulagen erhalten, sofern auch beide einen Vertrag abschließen. Für jedes Kind gibt es zusätzlich noch einmal 185 Euro, für Neugeborene ab dem 1. Januar 2008 sogar 300 Euro im Jahr. Junge Sparer unter 25 Jahren erhalten im ersten Jahr zusätzlich noch einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro. Die Zulagen werden bei der einzuzahlenden Summe übrigens mit angerechnet.
Steuerliche Förderung von Riester-Verträgen
Alternativ zu den direkten Zulagen können Riester-Produkte auch steuerlich gefördert werden. In diesem Fall können die Riestersparer die jährlichen Beiträge bis maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Im Rahmen einiger Günstigerprüfung wird das zuständige Finanzamt ermitteln, welche Option für den Riestersparer sinnvoller ist. Dennoch sollten Sie sich keinesfalls nur von den Zulagen oder der Steuerersparnis zum Vertragsabschluss verleiten lassen, und nur dann einen Riester-Vertrag abschließen, wenn die Konditionen stimmen und das jeweilige Produkt zu Ihrem individuellen Bedarf passt. „Grundsätzlich empfiehlt es sich, seinen Versicherungsordner alle 2 Jahre durchsehen zu lassen und zu prüfen, ob die vorhandenen Versicherungen mit dem aktuellen Bedarf vereinbar sind“, empfiehlt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler, die nicht in gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, können die Riester-Förderung nicht in Anspruch nehmen. Alternativ bietet sich für diesen Personenkreis eine Basisrente, oder auch besser bekannt als Rürup-Rente als Altersvorsorge an. „Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss einer Rürup-Rente nachdenken“, so Carsten Mathé, Leiter Produktmarketing bei der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur, Kassel.
Die in einen Rürup-Vertrag eingezahlten Beiträge kann der Selbstständige als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. „Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnerschaften) betragen, von denen in diesem Jahr 76 Prozent (maximal 15.200 Euro, Verdopplung bei zusammenveranlagten Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnerschaften) steuerlich abzugsfähig sind“, erklärt Carsten Mathé. Auch bei den Rürup-Verträgen gilt natürlich, das Produkt muss im Ganzen stimmen und nicht nur die steuerliche Förderung. Lassen Sie also keinesfalls nur zu einem übereilten Vertragsabschluss hinreißen, nur weil das Jahresende näherrückt. „Im übrigen sollte sich der Verbraucher nicht durch Panikmache in den Medien zu voreiligen Vertragsabschlüssen verleiten lassen. Es gilt immer die individuelle Situation zu bedenken und darauf den Versicherungsschutz, unabhängig vom Jahreswechsel, abzustimmen“, rät auch Dr. Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale NRW.