Kindergelderhöhung 2021 - Höheres Kindergeld ab 1. Januar 2021
Es gibt erfreuliche Nachrichten für alle Familien mit Kindern, eine Kindergelderhöhung steht Anfang des Jahres 2021 an. Die Bundesregierung hat jetzt das Zweite Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Ziel dieses Gesetzes ist die steuerliche Entlastung und Förderung der Familien in Deutschland. Neben einer Kindergelderhöhung 2021 sieht das Zweite Familienentlastungsgesetz auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags sowie noch weitere Steuerentlastungen vor.
Kindergelderhöhung ab 1. Januar 2021
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, das Kindergeld ab 1. Januar 2021 um 15 Euro im Monat für jedes Kind anzuheben. Durch die Kindergelderhöhung 2021 steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils von 204 Euro auf 219 Euro im Monat. Für das dritte Kind bekommen Eltern von der Familienkasse zukünftig ein Kindergeld in Höhe von 225 Euro monatlich. Zuvor gab für das dritte Kind lediglich 210 Euro im Monat. Für das vierte Kind erhalten Eltern nach der Kindergelderhöhung 2021 jeden Monat 250 Euro. Bisher waren es 235 Euro im Monat. Den gleichen Betrag gibt es dann auch für alle weiteren Kinder, die nach dem vierten Kind noch folgen. Die nachfolgende Tabelle gibt noch mal einen Überblick, wie viel Kindergeld es vor und nach der Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2021 gibt.
Anzahl Kinder |
Kindergeld vor dem 1. Januar 2021 |
Kindergeld nach dem 1. Januar 2021 |
1. Kind |
204 Euro |
219 Euro |
2. Kind |
204 Euro |
219 Euro |
3. Kind |
210 Euro |
225 Euro |
4. Kind |
235 Euro |
250 Euro |
Jedes weitere Kind |
235 Euro |
250 Euro |
Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben
Im Jahr 2021 wird aber nicht nur das Kindergeld, sondern auch der Kinderfreibetrag angehoben. Es ist geplant, den Kinderfreibetrag im kommenden Jahr um 576 Euro zu erhöhen. Dadurch steigt der Kinderfreibetrag im nächsten Jahr auf 8.388 Euro für beide Elternteile. Momentan liegt der Kinderfreibetrag noch bei 7.812 Euro.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Eltern, die den Kinderfreibetrag steuermindernd nutzen wollen, können aber nicht gleichzeitig auch noch Kindergeld erhalten. Denn das eine schließt grundsätzlich das andere aus. Ob das Kindergeld oder aber der Kinderfreibetrag aus finanzieller Sicht die bessere Variante darstellt, ist immer einzelfallabhängig. Tendenziell kann man aber sagen, dass das Kindergeld in der Regel für Familien mit niedrigem Einkommen die sinnvollere Alternative ist. Demgegenüber lohnt sich für Familien mit höherem Einkommen zumeist der Kinderfreibetrag mehr. Das Finanzamt führt bei der Steuererklärung eine Günstigerprüfung durch, um zu ermitteln, welche der beiden Varianten für die jeweilige Familie die finanziell bessere Wahl ist.
Grundfreibetrag steigt im Jahr 2021
Die Bundesregierung plant für das Jahr 2021 noch weitere steuerliche Entlastungen, die aber nicht nur Familien mit Kindern zu Gute kommen. Dazu gehört die Anhebung des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 EStG. Der Grundfreibetrag soll im kommenden Jahr auf 9.696 Euro steigen. Das ist ein Plus von 288 Euro gegenüber dem Vorjahr. Bisher beläuft sich der Grundfreibetrag noch auf 9.408 Euro. Für das nachfolgende Jahr 2022 ist dann noch eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags um 288 Euro angedacht. Alle Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags bleiben steuerfrei.
Grenze für den Spitzensteuersatz steigt auch
Außerdem sollen im kommenden Jahr die Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts verschoben werden, um die kalte Progression auszugleichen. Daraus resultiert, dass im Jahr 2021 die Grenze für den Spitzensteuersatz auf 57.919 Euro steigt. Darüber hinaus soll im nächsten Jahr auch noch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG von 9.408 Euro auf 9.696 Euro steigen.