Wer bekommt den Kinderzuschlag? Einkommensgrenze
Sie fragen sich, wer bekommt den Kinderzuschlag? Bei dieser Frage können wir Ihnen weiterhelfen. Der Kinderzuschlag ist als Unterstützung für einkommensschwache Familie mit Kindern gedacht. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit man den Zuschlag beantragen kann. Nachfolgend beantworten wir die Frage, wer bekommt den Kinderzuschlag.
Unterstützung für einkommensschwache Familien
Den Kinderzuschlag hat man im Rahmen der Agenda 2010 zum 1. Januar 2005 als ergänzende Maßnahme des Hartz-IV-Gesetzes eingeführt. Ziel dieser Maßnahme war es, geringverdienende Familien mit Kindern vor einem Abrutschen ins Arbeitslosengeld II zu bewahren. Doch wer bekommt den Kinderzuschlag überhaupt als Unterstützung vom Staat? Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist das Einkommen der Eltern.
Untere Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag
Der Gesetzgeber hat sowohl eine untere Einkommensgrenze als auch eine obere Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag festgelegt. Das Einkommen der Eltern muss zwischen diesen beiden Einkommensgrenzen liegen, damit man den Kinderzuschlag bekommt. Die untere Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag liegt bei 900 Euro für Elternpaare oder 600 Euro für Alleinerziehende. Liegt das Einkommen unter dieser Grenze, bekommt man keinen Kinderzuschlag. Damit ist auch klar, dass den Empfängern von Arbeitslosengeld II durch das Unterschreiten der unteren Einkommensgrenze der Zugang zum Kinderzuschuss versperrt bleibt.
Obere Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag
Zugleich darf das Einkommen der Eltern aber auch die obere Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag nicht überschreiten. Im Unterschied zur unteren Einkommensgrenze gibt es für die obere Einkommensgrenze aber keinen festen Wert. Die obere Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag muss für jede Familie individuell anhand der Hartz-IV-Regelsätze und des Wohngelds, welcher der Familie bei einem Hartz-IV-Bezug zustehen würde, ermittelt werden. Aber keine Sorge, es gibt eine einfache Möglichkeit, wie man überprüfen kann, ob man die Bedingungen für den Kindergeldzuschlag erfüllt. Dafür können Sie den Kinderzuschlags-Check auf der Homepage des Familienministeriums verwenden.
Wie bekommt man den Kinderzuschlag?
Wenn eine Familie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, wird der Zuschlag aber trotzdem nicht automatisch an die Eltern ausgezahlt. Wer den Kinderzuschlag bekommen will, muss zunächst einmal einen Antrag stellen. Den Antrag muss man bei der örtlichen Familienkasse abgeben. Bis Ende 2007 wurde der Kindergeldzuschlag immer nur zeitlich befristet für 36 Monate gewährt. Diese zeitliche Befristung hat man aber im Jahr 2008 abgeschafft. Bitte beachten Sie, dass man den Kinderzuschlag anders als das Kindergeld nicht rückwirkend beantragen kann.
Tipp: Sollten Sie noch weitere Fragen zur Beantragung des Kinderzuschlags haben, können Sie sich unter der kostenlosen Rufnummer 0800/ 455 55 30 an die Familienkasse wenden.
Wie hoch ist der Zuschlag?
Neben der Frage, wer bekommt den Kinderzuschlag, ist es natürlich auch wichtig zu wissen, wie hoch der Zuschlag ist. Durch den von der Bundesregierung beschlossenen Sofortzuschlag stieg der Kinderzuschlag zum 1. Juli 2022 um 20 Euro im Monat für jedes Kind. Infolgedessen erhöhte sich Maximalbetrag, den Eltern pro Kind bekommen können, von 209 Euro pro Kind im Monat auf 229 Euro pro Kind im Monat. Das ist bereits die zweite Erhöhung des Kinderzuschlags innerhalb eines Jahres. Bereist zu Beginn diese Jahre gab es eine Erhöhung des Kinderzuschlags. Zum 1. Januar 2022 hat man den Zuschlag um vier Euro angehoben. Damals stieg der Kindergeldzuschlag von 205 Euro pro Kind im Monat auf 209 Euro pro Kind.
Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Wer den Kinderzuschlag bekommt, kann zusätzlich auch noch Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen. Dazu gehört das sogenannte Schulbedarfspaket. Es handelt sich dabei um eine zweckbestimmte Geldleistung, mit der man notwendiges Schulmaterial wie etwa Schulranzen, Sportzeug oder Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien für die Kinder besorgen kann. Seit der letzten Erhöhung steht im Kalenderjahr 2022 ein Betrag in Höhe von insgesamt 156 Euro für die Anschaffung von Schulmaterial zur Verfügung. Davon kann man 104 Euro im ersten Schulhalbjahr und 52 Euro im zweiten Schulhalbjahr abrufen.
Außerdem bekommen Kinder, deren Eltern den Kinderzuschuss erhalten, ein monatliches Budget in Höhe von 15 Euro zur Verfügung gestellt, welches sie beispielsweise für die Teilnahme an Musikunterricht, die Mitgliedschaft in Vereinen, für Museumsbesuche oder Aktivitäten kultureller Bildung nutzen können. Des Weiteren ist auf Antrag auch eine Kostenübernahme für Klassenausflüge, mehrtägige Klassenfahrten oder Maßnahmen zur Lernförderung möglich.