Nichtveranlagungsbescheinigung Student – NV-Bescheinigung
Wenn ein Student eine Nichtveranlagungsbescheinigung seiner Bank vorlegt, kann er damit einen Steuerabzug auf Kapitalerträge verhindern. In Deutschland unterliegen Kapitaleinkünfte wie etwa Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne der Abgeltungsteuer. Das gilt auch für die Kapitalerträge von Studenten. Wenn der Student außer den Kapitalerträgen, keine oder nur geringfügige weitere Einkünfte hat, kann er beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie man mithilfe einer Nichtveranlagungsbescheinigung seine Kapitalerträge vor einem Zugriff des Finanzamts schützen kann.
Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG
In Deutschland wurde im Jahr 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt. Deswegen sind die Banken normalerweise verpflichtet, 25 Prozent der Erträge des Sparers als Abgeltungssteuer direkt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dazu kommen ggf. noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.
Zum Glück können in Deutschland alle Sparer, also auch Studenten, von dem Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG profitieren. Der Sparerfreibetrag beläuft sich aktuell auf 801 Euro für Ledige. Für Verheiratete ist der doppelte Betrag in Höhe 1.602 Euro vorgesehen. Dank dieses Sparerpauschbetrags bleiben alle Kapitaleinkünfte bis zu einer Höhe von 801 Euro bzw. 1.602 Euro von einem Steuerabzug verschont.
Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten
Sofern die Kapitaleinkünfte des Studenten unter dem Sparerpauschbetrag bleiben, ist die Beantragung eine Nichtveranlagungsbescheinigung nicht notwendig, weil ohnehin keine Abgeltungssteuer einbehalten wird. Der Student muss dafür lediglich einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einrichten. Falls der Student Sparkonten oder Depots bei mehreren Banken hat, kann er den Freistellungsauftrag auch auf mehrere Banken aufzuteilen.
NV-Bescheinigung bei höheren Kapitaleinkünften
Wenn die Kapitaleinkünfte des Studenten aber über dem Sparerpauschbetrag liegen, kann es sich lohnen, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) zu beantragen. Denn auch die Kapitaleinkünfte über dem Sparerfreibetrag sind steuerfrei, sofern das Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleibt. Der Grundfreibetrag soll gewährleisten, dass das Einkommen einer Person bis zum Erreichen des Existenzminimums steuerfrei bleibt.
Nichtveranlagungsbescheinigung für Studenten
Wer hohe Kapitalerträge erwirtschaftet, aber ansonsten keine oder nur geringe andere Einkünfte hat, kann mithilfe einer Nichtveranlagungsbescheinigung dafür sorgen, dass die Bank für die über dem Sparerpauschbetrag liegenden Kapitaleinkünfte keine Steuern abführt. Voraussetzung für die Beantragung einer NV-Bescheinigung ist, dass die Kapitaleinkünfte des Steuerpflichtigen zusammen mit seinen anderen Einkünften unterhalb des Grundfreibetrags liegen. Daher kann eine NV-Bescheinigung gerade für Personen wie etwas Studenten oder Kinder, die noch über kein oder nur ein geringfügiges Arbeitseinkommen verfügen, sinnvoll sein. Auch für Rentner lohnt sich die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung mitunter, da sie ihre Rente nur anteilig versteuern.
Nichtveranlagungsbescheinigung als Student beantragen
Der Student kann die Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Das zweiseitige Formular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung“ für die Beantragung der NV-Bescheinigung bekommt der Student direkt beim Finanzamt. Alternativ lässt sich das Formular auch im Internet (www.formulare-bfinv.de) als PDF-Datei herunterladen. Die vom Finanzamt ausgestellte NV-Bescheinigung muss der Student dann seiner Bank vorlegen. Daraufhin wird die Bank keine Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge des Studenten mehr einbehalten.
Allerdings muss die Bank trotzdem, alle steuerfrei an den Studenten ausgezahlten Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass das Finanzamt nachträglich überprüfen kann, ob man alle Kapitaleinkünfte korrekt angegeben hat. Wenn ein Student mehrere Sparkonten oder Depots bei unterschiedlichen Finanzinstituten unterhält, kann er auch mehrere Nichtveranlagungsbescheinigungen beim Finanzamt beantragen, um jedem Finanzinstitut ein Exemplar vorlegen zu können.
NV-Bescheinigung gilt maximal für drei Jahre
Für die Ausstellung einer NV-Bescheinigung muss man nichts bezahlen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung für Studenten gilt maximal für drei Jahre und läuft zum Jahresende des dritten Jahres aus. Danach muss der Student die Nichtveranlagungsbescheinigung erneut beim Finanzamt beantragen, falls die dafür erforderlichen Einkommensvoraussetzungen immer noch gegeben sind. Ändert sich die Einkommenssituation des Studenten, kann das Finanzamt die NV-Bescheinigung vorzeitig zurückfordern.