Taschengeldkonto für Kinder ab 12 Jahren

Taschengeldkonto

Kindern ein regelmäßiges Taschengeld zu geben ist wichtig, damit diese den richtigen Umgang mit Geld erlernen können. Doch wie sieht es mit einem Girokonto für Kinder und Jugendliche aus. Mittlerweile bietet fast jede Bank ein sogenanntes Taschengeldkonto bzw. Schülerkonto an. Doch wie sinnvoll ist so ein Taschengeldkonto für Kinder und Jugendliche eigentlich? Grundsätzlich ist es heute ja so, dass für eine aktive Teilnahme am Geschäftsleben ein Girokonto unverzichtbar. Deshalb ist es durchaus ratsam, Kinder frühzeitig an dem Umgang mit einem Girokonto heranzuführen. Dafür ist ein Taschengeldkonto durchaus sinnvoll.

Taschengeldkonto ab 12 Jahren sinnvoll

Zu früh sollte man mit dem Taschengeldkonto jedoch nicht anfangen. Auch wenn die Banken gerne schon mit Angeboten für Siebenjährige werben, ist das doch noch etwas zu früh für ein eigenes Taschengeldkonto. Experten empfehlen, erst ab dem 12. Lebensjahr ein eigenes Girokonto für Kinder einzurichten. Zum Vergleich, mit dem Taschengeld sollte man hingegen deutlich früher anfangen. Hier ist es sinnvoll, bereits im Alter von vier bis fünf Jahren mit dem Taschengeld zu beginnen.

Keine Kontoführungsgebühren beim Taschengeldkonto

Für Erwachsene gibt es nur eine begrenzte Auswahl an kostenlosen Girokonten ohne Kontoführungsgebühren. Ganz anders bei Kindern und Jugendlichen. Nahezu alle Banken bieten das Tachengeldkonto bzw. Schülerkonto für Kinder kostenlos an, in der Regel bis zum Ende der Ausbildung. Es gilt jedoch zu beachten, dass mit Erreichen der Volljährigkeit der Bank zumeist eine Ausbildungs- oder Studienbescheinigung vorgelegt werden muss, damit die Bank das Konto nicht automatisch auf ein kostenpflichtiges Girokonto umstellt. Auch sollten Sie darauf achten, sich von der Bank keine kostenpflichtigen Zusatzleistungen zum Taschengeldkonto andrehen zu lassen. Denn diese sind in den meisten Fällen ihr Geld nicht wert. Einige Banken bieten zum Schülerkonto auch gleich noch eine kostenlose Kreditkarte mit an. Doch hier ist Vorsicht geboten. Welchen Gefahren bestehen, erfahren Sie in unserer Ratgebersektion zum Thema Kreditkarten für Kinder.

Guthabenverzinsung beim Taschengeldkonto

Ein wichtiger Punkt bei der Auswahl des Taschengeldkontos ist die Höhe der Guthabenverzinsung. Denn bei der Guthabenverzinsung gibt es doch erhebliche Unterschiede zwischen den Banken. Bei vielen Banken wird das Guthaben auf dem Konto nämlich überhaupt nicht verzinst.

Die Zinsen sind zwar momentan nicht sonderlich hoch, bieten dem Kind aber zumindest einen kleinen Anreiz zum Sparen. Einen stets aktuellen Überblick bietet das Vergleichsportal Girokontovergleich.eu. Für eine bessere Rendite müssen Sie aber natürlich ohnehin auf andere Geldanlagen wie etwa ein Tagesgeldkonto für Kinder zurückgreifen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeberbereich zum Thema Geldanlagen für Kinder.

Schülerkonto ohne Dispokredit

Wie hoch die Dispozinsen bei der jeweiligen Bank ausfallen, muss Sie in diesem Fall hingegen nicht interessieren, da bei einem Taschengeldkonto bzw. Schülerkonto grundsätzlich kein Dispokredit eingerichtet wird. Und das ist natürlich auch gut so, damit Kinder und Jugendliche nicht in die Schuldenfalle tappen.

So richten Sie ein Taschengeldkonto ein

Allein darf ein minderjähriges Kind grundsätzlich kein Girokonto eröffnen. Für die Eröffnung des ersten Taschengeldkontos bedarf es immer der Zustimmung der Eltern. In diesem Fall müssen sogar beide Erziehungsberechtigen den Antrag auf Eröffnung des Kontos unterschreiben. Außerdem müssen die Personalausweise in der Bankfiliale, bei der das Taschengeldkonto eröffnet wird, vorgelegt werden. Bei einer Online Bank läuft das alternativ über das Postident-Verfahren ab. Das bedeutet, die beiden Elternteile können sich stattdessen in der nächstgelegenen Postfiliale ausweisen.